Jürgen Stamm
Die Prozesserklärung Jürgen Stamm zeigt, dass Erklärungen im Zivilprozess entgegen dem herkömmlichen Ansatz nicht autonom prozessrechtlich bewertet werden können.Vielmehr unterliegen sie wie außergerichtliche Erklärungen der Lehre von der Willenserklärung. Diese materiellrechtliche Rückkopplung gewährleistet ein ganzheitliches Lösungsmodell.
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