Miriam Köhl
Klimaschutz durch Berücksichtigungsgebote Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet die Träger öffentlicher Aufgaben, bei ihren Planungen und Entscheidungen Klimabelange zu berücksichtigen. Miriam Köhl stellt § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG in den Kontext weiterer klimaschützender Berücksichtigungsgebote und fragt, welchen Beitrag solche Regelungen zum Klimaschutz leisten können.
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