Philipp Alexander Burek
Notwehr und überindividuelle Schutzgüter Die Notwehr gilt dem Angreifer - doch was gilt, wenn die Abwehr zugleich Rechtsgüter der Allgemeinheit trifft? Philipp Alexander Burek beleuchtet ein wenig beachtetes Grenzgebiet der Strafrechtswissenschaft und justiert das Notwehrrecht dort neu, wo Straftatbestände mehrere Rechtsgüter schützen.
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