Daniel Dürrschmidt
»Personenmehrheiten« im individualrechtlich geprägten Staat-Bürger-Verhältnis »Personenmehrheiten« sind in der Lebenswirklichkeit qualitativ heterogen und quantitativ in großer Zahl vorhanden. Diesem tatsächlichen Befund scheint die häufig angenommene individualrechtliche Prägung der Rechtsordnung und des Staat-Bürger-Verhältnisses zu widersprechen. Daniel Dürrschmidt zeigt, dass das Staat-Bürger-Verhältnis dessen ungeachtet überindividualbezogenen Erweiterungen zugänglich ist.
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