Bero Gebhard, Julian Greth

Dispositive Organhaftung: Perspektiven aus Rechtsvergleichung und Rechtsökonomik

Rubrik: Online First
S. 1-34 (34)
Publiziert 01.12.2025
DOI 10.1628/rabelsz-2025-0070
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    CC BY-SA 4.0
  • 10.1628/rabelsz-2025-0070
Beschreibung
Die Business Judgment Rule soll Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei geschäftlichen Entscheidungen vor persönlicher Haftung schützen, um bei solchen Entscheidungen eine risikooptimale Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Allerdings halten die Voraussetzungen der angemessenen Informationsbasis und der Vertretbarkeit Anreize zur Risikovermeidung aufrecht. Weil Gerichten in der Beurteilung unternehmerischer Entscheidungen zudem Fehler unterlaufen können, entstehen Anreize zur Risikovermeidung, was bei diversifizierter Aktionärsstruktur ineffizient ist. Der Beitrag untersucht Mechanismen zum Ausschluss der persönlichen Organhaftung im Gesellschaftsrecht von Delaware (USA) und der Schweiz. Rechtspolitischer Referenzpunkt ist die ex ante dispositive Organhaftung nach § 102(b)(7) Delaware General Corporation Law, während das schweizerische Aktienrecht auf weniger effektive ex post-Mechanismen setzt. De lege ferenda fordert der Beitrag, ähnlich - aber nicht entsprechend - der Rechtslage in Delaware ein Opt-out-Modell für die Haftung wegen Sorgfaltspflichtverletzungen zu schaffen, was besonders Wachstumsunternehmen stärken könnte. Hierfür wird ein rechtspolitischer Vorschlag erarbeitet, der entgegen der bisherigen Literatur auch eine Enthaftung für grobe Fahrlässigkeit ermöglichen sollte.