Julia Kraft

Pflichtprüfung und Anschlusszwang im Kontext grenzüberschreitender Genossenschaftsmobilität

Wie viel Zwang verträgt die Freiheit?
Rubrik: Online First
S. 1-28 (28)
Publiziert 21.01.2026
DOI 10.1628/rabelsZ-2026-0003
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    CC BY-SA 4.0
  • 10.1628/rabelsZ-2026-0003
Beschreibung
Die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften ist Ausdruck der Niederlassungsfreiheit, auf die sich - wie Art. 54 Abs. 2 AEUV betont - auch Genossenschaften berufen können. Im Kontext des deutschen Genossenschaftsrechts trifft diese Freiheit allerdings auf einen doppelten Zwang: Zum einen unterliegt die eingetragene Genossenschaft (eG) einer wiederkehrenden Pflichtprüfung; zum anderen muss sie einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht staatlich verliehen ist. Beide Pflichten stellen Kernelemente des deutschen Genossenschaftsrechts dar. Und beide könnten mit der Niederlassungsfreiheit in Konflikt geraten. Der Beitrag lotet dieses Spannungsfeld zwischen Zwang und Freiheit unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vom 25. Juni 2025 aus und gibt eine Antwort auf die Frage: Vertragen sich die genossenschaftsrechtlichen Zwänge mit der Niederlassungsfreiheit?