Tobias Lutzi, Arvid Kerschnitzki

Streitgegenstand und Rechtskraft

Perspektiven für einen autonomen Streitgegenstandsbegriff in der EuGVVO
Rubrik: Online First
S. 1-30 (30)
Publiziert 11.05.2026
DOI 10.1628/rabelsz-2026-0011
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  • 10.1628/rabelsz-2026-0011
Beschreibung
Die Debatte um die Reform der EuGVVO ist in vollem Gange. Streitgegenstand und Rechtskraft spielen dabei - auch in den bisherigen Kommissionspapieren - kaum eine Rolle, obwohl es sich bei ihnen um zentrale Mechanismen der Verordnung handelt. Tatsächlich besteht aber schon lange eine problematische Inkongruenz zwischen dem (autonom definierten) Streitgegenstandsbegriff, der der lis pendens-Sperre und den Anerkennungsversagungsgründen zugrunde liegt, und dem (national determinierten) Begriff der Rechtskraft. Diese Inkongruenz kann zu Situationen führen, in denen die lis pendens-Sperre zwar parallele Verfahren verhindert, ein abgeschlossenes Verfahren aber keine Sperrwirkung (mehr) entfaltet, sodass ein von vornherein nicht verkehrsfähiges Urteil ergehen kann. Vor diesem Hintergrund lotet der Beitrag Perspektiven für einen autonomen Streitgegenstandsbegriff in der EuGVVO aus. Er plädiert dabei für eine Harmonisierung, die sich in sachlicher Hinsicht an der vom EuGH zu Art. 29 EuGVVO entwickelten Kernpunktlehre orientieren kann. Eine noch weiter gehende Angleichung, die auch die Reichweite der Rechtshängigkeitssperre erhöht, erschiene zwar ebenfalls sinnvoll, dürfte aber gegenwärtig kaum konsensfähig sein.