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Johannes Richter
Absolute Wirkung obligatorischer Rechte
Das schuldvertragliche Recht zur Sachnutzung als allseitig geschütztes Herrschaftsrecht
[Contractual Rights erga omnes. The Contractual Right of Use as a Universally Protected Property Right.]
2025. Ca. 500 Seiten. erscheint im
September 2025
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Beschreibung
Das schuldvertragliche Recht zur Nutzung einer fremden Sache entfaltet, anders als allgemein angenommen, nicht nur relative Wirkung zwischen den Vertragsparteien. Vielmehr stellt sich das obligatorische Recht als ein aus dem Eigentum abgeleitetes, absolut wirkendes Herrschaftsrecht dar.