
Johannes Richter
Absolute Wirkung obligatorischer Rechte
Das schuldvertragliche Recht zur Sachnutzung als allseitig geschütztes Herrschaftsrecht
2025. 493 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-164676-8 Beschreibung
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Beschreibung
Das schuldvertragliche Recht zur Nutzung einer fremden Sache entfaltet, anders als allgemein angenommen, nicht nur relative Wirkung zwischen den Vertragsparteien. Vielmehr stellt sich das obligatorische Recht als ein aus dem Eigentum abgeleitetes, absolut wirkendes Herrschaftsrecht dar.