Fabian Klein

Die Verwertbarkeit gem. 28 USC § 1782(a) erlangter Beweismittel im deutschen Zivilprozess

2019. 208 Seiten.
inkl. gesetzl. MwSt.
  • fadengeheftete Broschur
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  • 978-3-16-157621-8
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Beschreibung
Die Parteien eines deutschen Zivilprozesses müssen ihren Prozessgegner grundsätzlich nicht bei der Sachverhaltsaufklärung unterstützen. In den USA gilt im Rahmen der pre-trial discovery das Gegenteil. 28 USC § 1782(a) macht diesen Unterschied brisant. Denn danach kann die pre-trial discovery auch für einen deutschen Zivilprozess durchgeführt werden. Wie geht das deutsche Recht damit um?

Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht (VVerfR)