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Hinnerk Wißmann
Generalklauseln
Verwaltungsbefugnisse zwischen Gesetzmäßigkeit und offenen Normen
2008. 381 Seiten.
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Die öffentliche Verwaltung soll durch Parlamentsgesetze gesteuert und durch Gerichte kontrolliert werden. Zugleich muß sie in eigenständiger Verantwortung vielfach komplexe Entscheidungen treffen. Um diese Prämissen des Verfassungsstaats miteinander zu vereinbaren, kann auf Generalklauseln als besonders gestaltete Befugnisnormen nicht verzichtet werden.