Hinnerk Wißmann

Generalklauseln

Verwaltungsbefugnisse zwischen Gesetzmäßigkeit und offenen Normen
2008. 381 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-151254-4
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Beschreibung
Die öffentliche Verwaltung soll durch Parlamentsgesetze gesteuert und durch Gerichte kontrolliert werden. Zugleich muß sie in eigenständiger Verantwortung vielfach komplexe Entscheidungen treffen. Um diese Prämissen des Verfassungsstaats miteinander zu vereinbaren, kann auf Generalklauseln als besonders gestaltete Befugnisnormen nicht verzichtet werden.

Jus Publicum (JusPubl)