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Christoph A. Kern
Typizität als Strukturprinzip des Privatrechts
Ein Beitrag zur Standardisierung übertragbarer Güter
2013. 655 Seiten.
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Das Sachenrecht sowie die Wertpapiere des Kredit-, Zahlungs- und Warenverkehrs sind heute weltweit von standardisierten Typen geprägt. Die Wertpapiere des Kapitalmarkts verzichten hingegen auf Typizität. Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung legen indes nahe, dass sich auch dort höhere Typizität empfiehlt.