Christoph A. Kern

Typizität als Strukturprinzip des Privatrechts

Ein Beitrag zur Standardisierung übertragbarer Güter
2013. 655 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-152097-6
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Beschreibung
Das Sachenrecht sowie die Wertpapiere des Kredit-, Zahlungs- und Warenverkehrs sind heute weltweit von standardisierten Typen geprägt. Die Wertpapiere des Kapitalmarkts verzichten hingegen auf Typizität. Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung legen indes nahe, dass sich auch dort höhere Typizität empfiehlt.

Jus Privatum (JusPriv)