Rechtswissenschaft

Dieter Martiny

Unterhaltsrang und -rückgriff I/II

Mehrpersonenverhältnisse und Rückgriffsansprüche im Unterhaltsrecht Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, Frankreichs, Englands und der Vereinigten Staaten von Amerika

2000. 1372 Seiten (I: LXVI,735 , II: LXIV,737-1372 S.).

Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht 69

379,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen - zus.
ISBN 978-3-16-147317-3
lieferbar
Auch verfügbar als:
Dieter Martiny erschließt die für die Praxis und für Reformvorhaben bedeutsamen in- und ausländischen Regeln zu Rang und Rückgriff im Unterhaltsrecht.
Beim Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsverpflichteter ist zu entscheiden, wer von ihnen in welchem Ausmaß die Unterhaltslast zu tragen hat. Der Rang des Berechtigten entscheidet darüber, wer – etwa ein Ehegatte oder ein Kind aus einer früheren Verbindung – Vorrang genießt, etwas zu erhalten oder gegebenenfalls leer auszugehen. Dies hängt von einer Gewichtung der Unterhaltsbeziehungen ab. Die dafür erforderliche Bestandsaufnahme erfolgt für das deutsche, österreichische, schweizerische, französische, englische und US-amerikanische Recht des Kindes-, Ehegatten- und Geschiedenenunterhalts. Veränderungen in Familie und Gesellschaft sowie zahlreiche in- und ausländische Gesetzesänderungen im Kindschafts-, Ehe- und Unterhaltsrecht lassen überkommene Positionen in neuem Licht erscheinen. Ferner können Leistungen Dritter den Unterhaltsanspruch verändern oder zum Erlöschen bringen, aber auch zu Rückgriffsansprüchen gegen den ursprünglichen Schuldner führen.
Dieter Martiny untersucht den Rückgriff unter Privatpersonen vor allem für die Nicht- und Mitverpflichtung, die Scheinvaterschaft sowie die Elternhaftung. Auch im Ausland sind Regreßinstrumente häufig die Legalzession und schuldrechtliche Ansprüche. Beim Rückgriff durch Sozialleistungsträger geht es um die Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Sphäre, um die 'Sozialisierung' oder 'Privatisierung' des Unterhaltsrechts. Erörtert wird vor allem die Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips für die Sozialhilfe, den Unterhaltsvorschuß und ähnliche Leistungen. Nur eine systematische Durchdringung kann Klarheit für die Lösung zahlreicher familien-, schuld- und sozialrechtlicher Streitfragen schaffen.
Personen

Dieter Martiny Geboren 1944; 1974–96 Wissenschaftlicher Referent am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; Professor emeritus an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder).

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschr. f. d. Fürsorgewesen — (2000), Nr. 10, S. 239 (Dr.A.Schwonberg)
In: Vierteljahresschrift f Sozialrecht — 2002, H.5, S. 391f (Eberhard Eichenhofer)
In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) — Jg.47 (2000), Nr.22, S. 1415f (Dr. Hans van Els)