Rechtswissenschaft

Karlheinz Muscheler

Universalsukzession und Vonselbsterwerb

Die rechtstechnischen Grundlagen des deutschen Erbrechts

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2019; 2002. X, 272 Seiten.

Jus Privatum 68

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ISBN 978-3-16-157923-3
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Das Erbrecht wird in den nächsten Jahren immer wichtiger. Denn jetzt wird das in der Nachkriegszeit aufgebaute Vermögen an die nächste Generation weitergegeben. Karlheiz Muscheler legt in diesem Band die Grundlagen des deutschen Erbrechts dar, ohne deren Kenntnis die Einzelheiten nicht verstanden werden können.
Das Erbrecht wird in den nächsten Jahren immer wichtiger. Denn jetzt wird das in der Nachkriegszeit aufgebaute Vermögen an die nächste Generation weitergegeben. Karlheinz Muscheler beschäftigt sich mit den beiden rechtstechnischen Prinzipien des deutschen Erbrechts: der Universalsukzession und dem Vonselbsterwerb. Sein Ziel ist es, möglichst genau die Wirkungsweise beider Prinzipien und derjenigen Rechtsregeln zu beschreiben, die als Ausnahmen von ihnen anerkannt sind. Insofern steht die Dogmatik des geltenden Rechts im Vordergrund. Doch um beide Prinzipien adäquat verstehen zu können, müssen sie auch rechtshistorisch, rechtsvergleichend und vor allen Dingen rechtspolitisch betrachtet werden. Beim Prinzip des Vonselbsterwerbs ist dem Verfasser die Einbeziehung erbrechtlicher Problemkreise wichtig, die man gemeinhin nicht mit Vonselbsterwerb und dessen Beseitigung (Ausschlagung) in Verbindung bringt (Auflage, Pflichtteil, Testamentvollstreckung). Das Steuerrecht wird, wo es zur Strukturerhellung beiträgt, stets berücksichtigt.
Hauptziel des Buches ist es, die technischen Fundamente unseres Erbrechts auf den Prüfstand zu stellen und zu klären, ob sie als solche noch zu legitimieren sind und ob es für die von Universalsukzession und Vonselbsterwerb gemachten Ausnahmen hinreichende Sachgründe gibt. Für die Dogmatik des geltenden Rechts besteht das Ziel darin, die einzelnen Sachprobleme, die oft nur isoliert diskutiert werden, wieder mit den Systemprinzipien und über diese miteinander in Beziehung zu bringen.
Personen

Karlheinz Muscheler ist emeritierter Professor für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht der Ruhr-Universität Bochum.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: ErbR Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis — 2002, H.12, S. XII