Rechtswissenschaft

Elke Gurlit

Verwaltungsvertrag und Gesetz

Eine vergleichende Untersuchung zum Verhältnis von vertraglicher Bindung und staatlicher Normsetzungsautorität

2000. XXIV, 692 Seiten.

Jus Publicum 63

194,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-147442-2
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Wie wirkt das Gesetz auf den Verwaltungsvertrag ein? Elke Gurlit untersucht dies und entwickelt eine Dogmatik des Verwaltungsvertragsrechts unter Berücksichtigung des Europäischen Gemeinschaftsrechts sowie des U.S.-amerikanischen Verfassungsrechts.
Der Verwaltungsvertrag ist eine rechtlich verfaßte Variante im Set der kooperativen Handlungsformen von Staat und Verwaltung. Das rechtliche Regime, das diese Verträge leitet, wurde indessen gesetzlich nur rudimentär geregelt. Die Dogmatik des Verwaltungsvertrages weist erhebliche Rückstände nicht nur zum Verwaltungsakt, sondern auch zum zivilrechtlichen Vertragsrecht auf.
Elke Gurlit zeigt, wie das Gesetz auf den Verwaltungsvertrag einwirkt. In seinen Ausprägungen vom Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes stellt zum einen das Gesetzmäßigkeitsprinzip besondere Anforderungen an den Verwaltungsvertrag. Die staatliche Normsetzungsautorität setzt aber auch der Verknüpfung von Vertrag und Gesetzgebung durch sogenannte Normsetzungsverträge verfassungsrechtliche Grenzen.
Elke Gurlit legt ein phasenspezifisches Vertragsmodell zugrunde, in dem Abschluß, Zustandekommen, Wirksamkeit und Bestandskraft von Verwaltungsverträgen an den Anforderungen staatlicher Normsetzungsautorität gemessen werden. Sie stellt dabei zum einen die Hypothese auf, daß die Rechtsnatur von Verwaltungsverträgen nicht den Mittelpunkt einer Dogmatik bilden kann. Zum anderen geht sie davon aus, daß sich vor allem aus den bereichsspezifischen Konkretisierungen des Verwaltungsvertragsrechts Anhaltspunkte für schrittweise Verallgemeinerungen finden lassen. Zu diesen zählen seit geraumer Zeit auch die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts, die in eine Verwaltungsvertragsdogmatik eingebaut werden müssen. Schließlich berücksichtigt die Autorin rechtsvergleichend das U.S.-amerikanische Verfassungsrecht, das mit der Contract Clause Vertrag und Gesetzgebung systematisch aufeinander bezieht.
Personen

Elke Gurlit Geboren 1959; 1978–85 Studium der Rechtswissenschaft in Bremen; 1988 Promotion; 1987–90 Wiss. Mitarbeiterin am Zentrum für Europäische Rechtspolitik der Universität Bremen; 1990–92 Wiss. Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin; 1992–98 Wiss. Assistentin an der Freien Universität Berlin; 2000 Habilitation; z. Zt. Privatdozentin für Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung und Europarecht an der Freien Universität Berlin.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Der Landkreis — 2003, H.4, S. 360 (Prof.H.-G. Henneke)
In: Verwaltungsblätter für Bad.-Württ. — Jg.26 (2005), H.4, S.160 (Peter Franke)
In: Natur und Recht — Jg.23 (2001) H.7, S. 420 (Prof.Fr.-J. Peine)
In: Europäische Zeitschr.d.öff.Rechts — Vol.16 (2004), H.3, S.867 (O. Maggiorou)
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) — 2003, H.7, S. 837f (Dr.Thomas Klindt)