Rechtswissenschaft

Klaus Joachim Grigoleit

Bundesverfassungsgericht und deutsche Frage

Eine dogmatische und historische Untersuchung zum judikativen Anteil an der Staatsleitung

2004. XV, 415 Seiten.

Jus Publicum 108

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Leinen
ISBN 978-3-16-148367-7
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Leben wir in einem »Jurisdiktionsstaat«, in dem alle wichtigen Fragen nicht von Regierung und Parlament sondern letztlich »in Karlsruhe« entschieden werden? Anhand der Rechtsprechung zur »deutschen Frage« weist Klaus Joachim Grigoleit nach, daß das Bundesverfassungsgericht den politischen Prozeß zwar stabilisieren und legitimieren, sich seinen Grundsatzentscheidungen aber nicht nachhaltig entgegenstellen kann.
Hat das Bundesverfassungsgericht »Anteil an der Staatsleitung«? Auf der Grundlage eines verfassungsstaatlichen Staatsleitungsbegriffs wird der insbesondere auch von Verfassungsrichtern erhobene Teilhabeanspruch verfassungsnormativ zurückgewiesen. Die von der übrigen Gerichtsbarkeit abgehobene Rolle des BVerfG als »Verfassungsorgan« ergibt sich vielmehr erst aus der einfachrechtlichen Ausgestaltung der »balance of powers« durch den politischen Prozeß. Ob das Gericht auf dieser derivativen Grundlage eine die Identität des Gemeinwesens prägende, mit Parlament und Regierung vergleichbare Gestaltungsrolle übernehmen kann, läßt sich nicht allein normativ bestimmen. Klaus Joachim Grigoleit fragt deshalb weiter nach der staatsleitenden Bedeutung des BVerfG als historischem Akteur, die von der Staatsrechtslehre postuliert, von der Zeitgeschichtsschreibung aber kaum zur Kenntnis genommen wird. Am Beispiel der Rechtsprechung des Gerichts zur »Deutschen Frage« (Vergangenheitspolitik, Weststaatsgründung, Teilung und Wiedervereinigung) weist der Autor dem Gericht eine wichtige Legitimations- und Stabilisierungsfunktion zu. Seine juridischen Legitimationsgrundlagen und die »politische« Besetzung verhindern aber, daß das BVerfG als eine Art Gegenregierung gestaltend über die Zukunft des Gemeinwesens mitbestimmt.
Personen

Klaus Joachim Grigoleit Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaften und der neueren Geschichte in Tübingen und Freiburg; 1996 Promotion; 2002 Habilitation; Privatdozent und Wissenschaftlicher Assistent an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Die Öffentliche Verwaltung — 2005, H.14, S.618f (Prof.Ulrich Karpen)
In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht — 58 (2007), S. 450 (Udo Wengst)
In: FAZ — 17.November 2004, Nr.269, S.34 (Gerd Roellecke)
In: Unsere Agenda — 2005, H.8, S.22ff
In: Neue Justiz — Jg.59 (2005), H.2, S.71 (Prof.Horst Sendler)
In: FAZ – Politische Bücher — 29.Dezember 2004, Nr.304, S.5 (Christian Hillgruber)
In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 2009, 615–617