Rechtswissenschaft

Alexander K. Schmidt

Erfinderprinzip und Erfinderpersönlichkeitsrecht im deutschen Patentrecht von 1877 bis 1936

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-150039-8
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Das Patentgesetz von 1877 erwähnte den Erfinder mit keinem Wort. Erst das im Nationalsozialismus verabschiedete Patentgesetz von 1936 basierte auf dem Erfinderrecht. Alexander K. Schmidt untersucht die Geschichte dieser Reform und ordnet das Patentrecht in die Wirtschaftsgesetzgebung des »Dritten Reichs« ein.
Das Patentgesetz von 1877 gewährte dem ersten Anmelder einer Erfindung das Patent, gleichgültig ob dieser auch der Erfinder war. Erst das im Nationalsozialismus verabschiedete Patentgesetz von 1936 beruhte auf dem Recht des wahren Erfinders, indem es das noch heute geltende Erfinderprinzip einführte und das Erfinderpersönlichkeitsrecht verankerte. Alexander K. Schmidt untersucht die Ursprünge und Ziele dieses grundlegenden Systemwechsels. Gestützt auf gedruckte wie unveröffentlichte Quellen zeigt er die Entwicklung des Reformprojekts vom Kaiserreich über die Weimarer Republik bis zum Nationalsozialismus und entwirft ein Bild, das über alle politischen und gesellschaftlichen Umbrüche hinweg von erstaunlicher Kontinuität geprägt ist. Auf dieser Grundlage analysiert er schließlich das Patentgesetz von 1936 und ordnet es in die Wirtschaftsgesetzgebung des Nationalsozialismus ein.
Personen

Alexander K. Schmidt Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaft in Bayreuth und Birmingham (LL.M.), 2005–2008 Wiss. Mitarbeiter an der Universität Bayreuth; 2009 Promotion; seit 2008 Rechtsreferendar in Hamburg.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (VSWG) — 98 (2011), S. 42–43 (Thomas Gergen)
In: Zeitschr. f. Geistiges Eigentum — 2010, 224–228 (Rudolf Kraßer)
In: Zeitschr. f. Neuere RechtsG — 2011, 116–119 (Elmar Wadle)
In: Gewerblicher Rechtsschutz u. Urheberrecht Int. — 2011, 463–464 (Thomas Kurig)
In: Zeitschrift d.Savigny-Stiftung G — 2011, 802–803 (Gerhard Köbler)