Rechtswissenschaft

Sophie Barends

Streitbeilegung in Unionsabkommen und Europäisches Unionsrecht

Unionsrechtliche Anforderungen an Streitbeilegungsmechanismen in EU-Investitionsschutzabkommen

2019. XVI, 389 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 154

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ISBN 978-3-16-157665-2
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Die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist zunehmender Kritik in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund untersucht Sophie Barends die Vereinbarkeit von in EU-Investitionsschutzabkommen enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen mit unionsverfassungsrechtlichen Anforderungen und macht Vorschläge für eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung.
Das System der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zunehmender Kritik ausgesetzt. Trotz der polarisierend geführten Debatte fehlt es bislang an einer umfassenden Überprüfung der Streitbeilegungsmechanismen mit dem Unionsrecht. Sophie Barends geht der Frage nach, welchen unionsverfassungsrechtlichen Anforderungen die Regelungen über die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in EU-Investitionsschutzabkommen unterliegen. Auf Basis der sog. Grundlagen der Union arbeitet sie die institutionellen, materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an Streitbeilegungsmechanismen in völkerrechtlichen Abkommen der Europäischen Union heraus. Anschließend überprüft sie anhand dieser Anforderungen die in den EU-Investitionsschutzabkommen enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen und macht, sofern erforderlich, Vorschläge für eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung.
Personen

Sophie Barends Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Sevilla und St. Paul, Minnesota; Rechtsreferendariat im OLG Bezirk Düsseldorf, Stationen u.a. beim Bundeskartellamt in Bonn und der Deutschen Botschaft in Montevideo, Uruguay; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Völkerrecht an der Universität Bonn; seit Dezember 2017 Syndikusrechtsanwältin im Bereich Public and Regulatory Affairs bei der Deutschen Telekom AG.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Common Market Law Review — 6 (2020), 1674 (Ernst-Ulrich Petersmann)