Theologie

Christine Langenfeld

Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten

Eine Untersuchung am Beispiel des allgemeinbildenden Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2019; 2001. XXXI, 616 Seiten.

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ISBN 978-3-16-158007-9
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In welchem Verhältnis stehen die Anerkennung kultureller Identität und die Integration von Minderheiten in die bestehende Gesellschafts- und Rechtsordnung? Christine Langenfeld zeigt verfassungstheoretisch und verfassungsdogmatisch begründete Wege zur Auflösung der scheinbar gegensätzlichen Interessenlagen für den zentralen Bereich der Erziehung.
Auf der einen Seite fordern die in Deutschland lebenden zugewanderten Minderheiten die Bewahrung ihrer kulturellen Identität. Auf der anderen Seite steht die Notwendigkeit der Integration in die bestehende Gesellschafts- und Rechtsordnung. Die spezielle Problematik dieses Spannungsverhältnisses, das Christine Langenfeld für den Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens untersucht, liegt in seiner interkulturellen Dimension. Diese wird durch das Zusammentreffen unterschiedlicher kultureller Wert- und Normensysteme bestimmt. Der rechtsdogmatische Anknüpfungspunkt für dieses Spannungsverhältnis ist in den Grundrechtspositionen der Minderheitsangehörigen im Verhältnis zur staatlichen Schulhoheit (Art. 7 GG) zu suchen. Im Zentrum stehen hierbei das kindliche Entfaltungsrecht und das Recht auf chancengleiche Bildung, das elterliche Erziehungsrecht und die Religions- und Gewissensfreiheit.
Nach einer rechtsempirischen Analyse der einschlägigen schulrechtlichen und schulpraktischen Regelungen der Bundesländer zum Umgang mit zugewanderten Minderheiten stellt Christine Langenfeld verfassungstheoretische Überlegungen zum Umgang mit dem Phänomen der 'Multikulturalität' innerhalb eines Gemeinwesens an. Anschließend folgt die Analyse grundrechtsdogmatischer Fragestellungen. Christine Langenfeld zeigt, daß die Wahrnehmung von Minderheitsrechten sich nicht unbedingt konträr zur Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages verhält, sondern daß die Respektierung der kulturellen Identität des Minderheitsangehörigen und die dauerhafte Integration in die Mehrheitsgesellschaft in einer vielfachen Wechselbeziehung stehen, die beiden Zielsetzungen förderlich ist. Hierbei wird die grundrechtlich gebotene Anerkennung und Respektierung der Minderheitsidentität Bestandteil des Integrationsprozesses, den die Schule im Rahmen der ihr zugewiesenen Erziehungsverantwortung zu fördern hat.
Personen

Christine Langenfeld Geboren 1962; 1989 Promotion; 1991 Zweites Jur. Staatsexamen; 1991–96 Wiss. Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg; 1996–99 Habilitandenstipendium der DFG; 2000 Habilitation; seit 2000 Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: ZAR – Zeitschr. f. Ausländerrecht und Ausländerpolitik — Jg.22 (2002), H.7, S. 248 (Ulf Häußler)
In: Anuario Filosofico — 2002, H.2, S. 283 (Nur Bibliographie)
In: Der Staat — Bd.43 (2004), H.3, S.479ff (Matthias Jestaedt)