Rechtswissenschaft

Helge Rossen

Vollzug und Verhandlung

Die Modernisierung des Verwaltungsvollzugs

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2019; 1999. IX, 398 Seiten.

Jus Publicum 39

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ISBN 978-3-16-158068-0
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In weitem Umfang kann der Verwaltungsvollzug rechtsdogmatisch nicht mehr erfaßt werden. Er nimmt die Form von Verhandlungssystemen an. Dem Gesetz droht als Steuerungsinstrument erheblicher Bedeutungsverlust. Helge Rossen untersucht die rechtlichen Konsequenzen.
Vielfältige Erscheinungsformen eines kooperativen und zumeist auch informalen Verwaltungsvollzugs werden von der verwaltungsrechtlichen Dogmatik nicht mehr erfaßt. Die Vollzugspraxis steuert sich in weitem Umfang selbst. Sie ist dabei auf die Interessen und Erwartungen der gesellschaftlichen Akteure im jeweiligen Zielbereich des Vollzugs abgestimmt. Verhandlungssysteme werden zur Praxisform des Verwaltungsvollzugs. Diese Systeme übernehmen die Funktion der politischen Willensbildung, bereiten Entscheidungen vor und treffen sie, entscheiden über den Vollzug und kontrollieren die Folgen.
Die Verhandlungssysteme im Verwaltungsvollzug reagieren auf Abstimmungsprobleme und Überlastungserscheinungen zwischen den großen gesellschaftlichen Funktionssystemen; sie sind Ausdruck einer tiefgreifenden Modernisierungskrise. Der demokratisch-rechtsstaatlichen Steuerungsstruktur, die im parlamentarischen Gesetzesbeschluß ihren Mittelpunkt findet, droht in dieser Krise ein erheblicher Bedeutungsverlust. Dieser Bedeutungsverlust scheint kaum abwendbar. Die verwaltungsrechtswissenschaftliche Beobachtung wird sich auf einen weithin autonomisierten und politisierten Verwaltungsvollzug einstellen müssen.
Helge Rossen überprüft die grundlegenden Strukturen und Leitannahmen der Vollzugsdogmatik auf verwaltungswissenschaftlicher, soziologischer und politikwissenschaftlicher Basis. Das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft muß danach neu bestimmt werden.
Personen

Helge Rossen Geboren 1955; 1974–79 Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen; 1983 zweite jurist. Staatsprüfung; 1987 Promotion; 1988–91 Wiss. Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe; 1988 Habilitation; derzeit Privatdozent für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, ab dem Sommersemester 1999 an der Universität Frankfurt/Oder.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2002, H.7, S. 456 (Dr.Caspar D.Hermanns)
In: Europäische Zeitschr.d.öff.Rechts — Jg. 11, (1999), Nr. 4, S. 1861 (Ch. Tsiliotis)
In: Zeitschr.f.Verwaltung — 2002, H.3, S. 345f (Dr. P. Bußjäger)