Wirtschaftswissenschaft

Ulrich Amelung

Der Schutz der Privatheit im Zivilrecht

Schadenersatz und Gewinnabschöpfung bei Verletzung des Rechts auf Selbstbestimmung über personenbezogene Informationen im deutschen, englischen und US-amerikanischen Recht

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2020; 2002. XXIV, 381 Seiten.

Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 97

109,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
eBook PDF
ISBN 978-3-16-158382-7
lieferbar
Der traditionelle Begriff der Privatsphäre hat in der modernen Medien- und Informationsgesellschaft ausgedient. Personenbezogene Informationen werden zunehmend zu einer Ware von zuweilen beträchtlichem Wert. Diese Erkenntnis erfordert nicht nur eine Neubestimmung dessen, was 'privat' ist, sondern auch eine Antwort auf die Frage, wem der materielle Nutzen aus der Vermarktung höchstpersönlicher Informationen gebührt.
Das Recht auf Privatheit steht seit jeher im Zentrum des Persönlichkeitsschutzes. Als Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Informationen ist es wesentliche Bedingung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Inhalt und Aufgabe des Privatheitsschutzes haben sich allerdings im Zeitalter der Medien- und Informationsgesellschaft grundlegend verändert. Personenbezogene Informationen, zu denen neben den Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person auch deren Persönlichkeitsattribute, wie Name, Bild oder Stimme zu zählen sind, erlangen heute zunehmend wirtschaftliche Bedeutung – die Persönlichkeit wird zur Ware. Eine Verletzung des Rechts auf Privatheit betrifft damit neben ideellen Integritätsinteressen häufig auch materielle Verwertungsinteressen. Die deutsche Lehre und Rechtsprechung tragen dem bislang nur unzureichend Rechnung.
Vor dem Hintergrund des englischen und des US-amerikanischen Rechts erarbeitet Ulrich Amelung eine moderne Interpretation von Privatheit, die über den herkömmlichen Begriff der Privatsphäre inhaltlich und funktionell hinausweist. Hierauf aufbauend geht er der Frage nach, wem der Nutzen aus der zwangsweisen Verwertung privater Informationen gebührt. Auf der Grundlage der rechtsvergleichenden Untersuchungen entwickelt der Autor einen differenzierten Lösungsansatz, der den Schwerpunkt der Betrachtung vom Schadensersatz- auf das Bereicherungsrecht verlagert.
Personen

Ulrich Amelung Geboren 1972; 1991–96 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und Paris; 1996–2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Hist. Rechtsvergleichung, Universität Regensburg; 1997–98 Magister Juris in Oxford (GB); seit 2000 Referendar in Lübeck; 2001 Promotion.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ) — Bd.70 (2006), H.2, S.436ff (Benedikt Buchner)
In: IPRax — 2003, H.5, S. 481f
In: Rivista critica del diritto privato — 2006, 379ff (Giorgio Resta)
In: Zeitschr.f.Medien-u.KommunikationsR — 2002, H.3, S. 276 (Nur Bibliographie)